Endometriose und Behinderung

Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung bei Endometriose

Nach der Diagnose der chronischen und schwerwiegenden Frauenerkrankung Endometriose stellt sich für viele Betroffene die Frage, ob und wann ein Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt werden sollte. Immerhin gehen mit einem anerkannten Behinderungsgrad bestimmte Nachteilsausgleiche einher. Auf dieser Seite befassen wir uns daher näher mit allen wichtigen Fragestellungen rund um dieses Thema.

Was sagt der „Grad der Behinderung“ aus?

Der Grad der Behinderung (GdB) gibt Auskunft darüber, wie schwerwiegend eine Behinderung ist. Er kann im Bereich von 20 bis 100 variieren und ist in Zehnerschritten gestaffelt. Oftmals wird diese Zahlenangabe in der Umgangssprache fälschlicherweise als Prozent betitelt („Ich bin zu 50 Prozent schwerbehindert.“) Korrekt wäre jedoch folgende Aussage: „Ich habe einen GdB von 50“.

Eine Schwerbehinderung im Sinne des Sozialgesetzbuchs 9 (SGB IX) liegt erst vor, wenn ein GdB von mindestens 50 anerkannt wurde. Somit erhalten betroffene auch erst ab diesem Grad einen Schwerbehindertenausweis (Details zur Schwerbehindertenausweisverordnung). Doch auch mit einem GdB von unter 50 können bereits bestimmte Nachteilsausgleiche verbunden sein - so etwa die Möglichkeit der Gleichstellung oder steuerlicher Vergünstigungen. Es lohnt sich also in vielen Fällen, einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung zu stellen. Wenn Sie dies tun möchten, so müssen Sie sich an Ihr zuständiges Versorgungsamt (in einigen Bundesländern sind hierfür inzwischen die Landratsämter zuständig) wenden.

Hier finden Sie weitere Infos zum Grad der Behinderung: Versorgungsmedizinische

Grundsätze

Details zur Endometriose sind hier hinterlegt: Versorgungsmedizinische

Grundsätze, 14 Weibliche Geschlechtsorgane (siehe Punkt 14.5)

Welche steuerlichen Erleichterungen kommen für Endometriose-Erkrankte in Betracht?

Es folgt eine Liste möglicher Steuererleichterungen für behinderte (also nicht nur schwerbehinderte) Menschen:

  • Pauschbetrag für Schwerbehinderte mit GdB ab 50
  • Pauschbetrag für Behinderte mit GdB ab 25
  • Außerordentliche Krankheitskosten
  • Aufwendungen für eine Haushaltshilfe
  • Heimunterbringung
  • Pflegepersonen
  • Schulgeld
  • Kinderfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Aufwendungen für Privatfahrten
  • Kraftfahrzeugsteuerermäßigung 50 %
  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
  • Grundsteuerermäßigung
  • Umsatzsteuerbefreiung/-ermäßigung
  • Erbschafts-/Schenkungssteuerbefreiung

Welche Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte gibt es?

Jeder schwerbehinderte Mensch hat Anspruch auf einen Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche pro Jahr. Bei einer 5-Tage-Woche sind dies 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr. Bei einer Teilzeitbeschäftigung sind es entsprechend weniger Tage. Darüber hinaus haben schwerbehinderte Personen einen besonderen Kündigungsschutz. So muss der Arbeitgeber zunächst die Zustimmung des Integrationsamtes (Abteilung des Regierungspräsidiums) einholen, um einem schwerbehinderten Menschen zu kündigen.

Weiterhin existieren auf Ebene der Länder und Kommunen sowie bei einigen Versicherungen finanzielle Vergünstigungen. Diese ändern sich jedoch ständig und können daher auf dieser Seite nicht gelistet werden. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel direkt. Auch bei der Agentur für Arbeit und den Jobcentern gibt es besondere Unterstützung für schwerbehinderte Menschen.

Auswirkungen auch auf die Altersrente

Angesichts der vielfältigen Vergünstigungen wird häufig vergessen, dass die Anerkennung einer Schwerbehinderung auch Änderungen hinsichtlich der gesetzlichen Altersrente mit sich bringt. So beträgt die Grenze für den Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht 65 Jahre. Bereits mit 63 Jahren erhalten Betroffene die volle Rente ohne Abzüge.

Mit Abschlägen kann ein schwerbehinderter Mensch sogar bereits mit 60 Jahren in Rente gehen. Dies gilt allerdings nur für Versicherte, die vor 1951 geboren sind. Ab dem Geburtsjahrgang 1952 hat die Thematik „Rente mit 67“ auch Auswirkungen auf Schwerbehinderte. Voraussetzung für den früheren Bezug der Altersrente ist in diesem Fall eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren und das Erreichen der persönlichen Altersgrenze.

Keine rechtlichen Nachteile

Mit der Anerkennung einer (Schwer-)Behinderung sind keine rechtlichen Nachteile verbunden. Allerdings müssen Betroffene damit rechnen, mit einem Vorurteil konfrontiert zu werden, das sich hartnäckig hält. Es besagt, dass Menschen mit einem GdB von 50 nur noch die halbe Arbeitsleistung erbringen können. Sowohl Arbeitgeber als auch Kollegen vertreten diese Auffassung immer wieder. Teils denken sogar die Betroffenen selbst, dass dies zutrifft. Das ist selbstverständlich nicht der Fall! Um dies zu verdeutlichen, wurde die einstige Bezeichnung MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) bereits vor vielen Jahren auf GdB (Grad der Behinderung) geändert.

Mitglieder erhalten individuelle Beratung und Betreuung, Nichtmitglieder einen Anreiz Mitglied im Endometriose Dialog e.V. zu werden, schauen Sie in unserem Forum vorbei!